Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) beinhaltet die Verfahrensarten
- Freiwilliger Landtausch nach § 54 LwAnpG und
- Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG
jeweils häufig in Verbindung mit § 64 LwAnpG.
Der freiwillige Landtausch (FLT) nach § 54 LwAnpG weicht im Ablauf von dem Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG ab und kann deshalb über den separaten Menüpunkt "Freiwilliger Landtausch" zusammen mit dem FLT nach FlurbG aufgerufen werden.
Die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz dienen in den neuen Ländern vorrangig der Zusammenführung von getrenntem Eigentum an Boden und Gebäuden bzw. Anlagen. Die in der DDR-Zeit entstandenen und mit dem Einigungsvertrag übernommenen besonderen Eigentumsverhältnisse, zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Anlagen, werden in diesen Verfahren in BGB-konforme Verhältnisse überführt. Dadurch werden Investitionshemmnisse beseitigt und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.
Der Menüpunkt "Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG" bietet über die Projektauswahl einen Zugriff zu verfahrensbezogenen Daten und darüber hinaus statistische Auswertungen zu den Verfahrensständen und Verfahrensarten.