Dem freiwilligen Landtausch liegt das "Prinzip der Freiwilligkeit" zugrunde. Sind die betroffenen Eigentümer bereit, die Grundstückstausche einvernehmlich durchzuführen, so ist der freiwillige Landtausch grundsätzlich als einfachstes und schnellstes Bodenordnungsverfahren zu bezeichnen. Zweck des freiwilligen Landtausches ist die schnelle und einfache Neuordnung ländlicher Grundstücke. Für den freiwilligen Landtausch sind kleinere Verfahrensgebiete mit wenigen Teilnehmern charakteristisch. Beim freiwilligen Landtausch erfolgt keine Wertermittlung. Die Teilnehmer entscheiden selbst über den Wert ihrer Grundstücke. Auch Geldausgleiche können frei vereinbart werden.

Unterhalb dieses Menüpunktes finden Sie die Verfahrensarten

  • Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG sowie
  • Freiwilliger Landtausch nach § 54 in Verbindung mit § 64 LwAnpG.

Er bietet über die Projektauswahl einen Zugriff auf verfahrensbezogene Daten und darüber hinaus statistische Auswertungen zu den Bearbeitungsständen und Verfahrensarten.