Als Flurbereinigungsverfahren wird die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) verstanden. Da ein Flurbereinigungsverfahren in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, ist die Wahl der geeigneten Verfahrensart wichtig. Es wird immer die Verfahrensart ausgewählt, mit der die angestrebten Ziele möglichst einfach, schnell und kostengünstig erreicht werden können.
Das Flurbereinigungsgesetz unterscheidet folgende Verfahrensarten:
- Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
- Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
- Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
- Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
- Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG
Der Freiwillige Landtausch (FLT) nach § 103a FlurbG weicht im Ablauf von den übrigen Verfahrensarten ab und kann deshalb über den separaten Menüpunkt "Freiwilliger Landtausch" zusammen mit dem FLT nach LwAnpG aufgerufen werden.
Der Menüpunkt Flurbereinigungsverfahren bietet über die Projektauswahl einen Zugriff zu verfahrensbezogenen Daten und darüber hinaus statistische Auswertungen zu den Verfahrensarten und Verfahrensständen.